Buchungsbedingungen
In der Hochsaison werden unsere Unterkünfte für mindestens 5 Nächte vermietet (sofern nicht anders angegeben). Wir empfangen Sie ab 16 Uhr, Abreise ist vor 10 Uhr. Außerhalb der Hochsaison ist es möglich, für einen kürzeren Zeitraum mit einem Minimum von 1 Nächt zu mieten. Fragen Sie uns nach den Preisen und Bedingungen.
In der Nebensaison (Nov-März) und in der Zwischensaison (Sept-Okt/April-Juni) ist es auch möglich, für einen längeren Zeitraum zu buchen (ab 4 Wochen oder mehr). Fragen Sie uns nach den Preisen und Bedingungen. Wir machen Ihnen dafür immer ein persönliches und maßgeschneidertes Angebot.
Inbegriffen:
Im Mietpreis sind Bettwäsche, Handtücher, Küchentücher und Poolhandtücher enthalten. Ein Kinderbett oder Hochstuhl kann für 2 € pro Nacht reserviert werden. Die Bettwäsche für das Kinderbett ist in diesem Preis enthalten.
Für die obligatorische Endreinigung, die nicht im Mietpreis enthalten ist, berechnen wir 50 €. Außerdem verlangen wir eine Kaution von 250 €, die bei der Ankunft in bar zu hinterlegen ist.
Kurtaxe:
Die Kurtaxe von € 1,10 pro Person und Nacht ist nicht im Mietpreis enthalten, aber leider obligatorisch. Wir führen diese Steuer für Sie an die Gemeinde Sorges ab.
Andere Bedingungen:
Haustiere sind in der Hochsaison nicht erlaubt. Außerhalb der Hochsaison ist ein (kleines) Haustier in Absprache und gegen einen Aufpreis von € 50,= pro Woche erlaubt. Die obligatorische Endreinigung beträgt dann € 150,=.
Das Rauchen im Haus ist nicht erlaubt.
Das Schwimmbad ist von 08.00 - 19.00 Uhr und nur in den Monaten Juni - September geöffnet.
Bezahlung:
Bei der Buchung bitten wir um eine Anzahlung von 30% des Gesamtmietpreises, die innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung zu leisten ist. Die Reservierung ist endgültig, wenn die Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist. Der Restbetrag muss spätestens 6 Wochen vor der Ankunft bezahlt werden.
Stornierung:
Es gelten keine Stornobedingungen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie Ihren gebuchten Aufenthalt unterbrechen müssen (verspätete Ankunft, Unterbrechung oder vorzeitige Abreise), haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Wir raten Ihnen daher, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
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